Anrechnung
Der Willem C. Vis Moot ist gut in das Studium an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin eingebunden. Es besteht eine Vielzahl von Anrechnungsmöglichkeiten, die es Studenten aller Semester erlaubt den Moot sinnvoll in ihr Studium zu integrieren. Für den Staatsexamensstudiengang (PO 2008) bieten sich folgende Anrechnungsmöglichkeiten:
- Schwerpunkte 3 oder 4a-c (4 SWS) mit mündlicher Prüfung (keine Studienarbeit)
- BZQ I (10 SP)
- BZQ II (5 SP)
- Verlängerung der Frist des Freiversuchs (Freischuss) um ein Semester unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 8 JAO
Beachte: Eine Mehrfachverwertung ist nicht möglich, d.h. entweder Schwerpunkt oder BZQ I oder BZQ II oder Freiversuchsverlängerung.
Für Studenten der Masterstudiengänge ist der Willem C. Vis Moot meist ebenfalls gut integrierbar.
Diese Anrechnungsmöglichkeiten können sich ändern. Diese Angaben sind daher ohne Gewähr. Über die genaue Anrechenbarkeit können die jeweiligen Programmverantwortlichen und das Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät Auskunft geben.
